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Alt- und Gebrauchtholz

Altholz wird nach Herkunfts- bzw. der ursprünglichen Verwendungsart den Kategorien A I bis A IV der Altholzverordnung zugeordnet. Diese Einteilung erfolgt nach einer sogenannten „Regelvermutung“. Abweichungen sind zu begründen und zu dokumentieren.

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Ist eine stoffliche bzw. energetische Verwertung angestrebt, so hat der Besitzer das Altholz an der Anfallstelle getrennt zu erfassen und zu sammeln. Bei einem Gemisch von Altholz unterschiedlicher Altholzkategorien richten sich die Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung nach der jeweils höchsten Altholzkategorie.

Im Rahmen der Eigenüberwachung zur betrieblichen Qualitätssteuerung unterstützen wir Sie bei der Einhaltung der festgelegten Richt- und Grenzwerte. Durch die regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen wird die Sicherheit unserer Analysenergebnisse und damit Ihrer Anlagen gewährleistet.

BAU_Abbruchholz_188px   Serviceleistungen:   
  • Bewertung der Analysenergebnisse
  • Plausibilitätsprüfungen der Analysenergebnisse besonders bei der Fluor- und Chlorbestimmung
  • Beratung bei Grenzwertüberschreitungen
  • Analysen nach Altholzverordnung
  • Eigen- und Fremdüberwachung
  • Verwertungskonzepte für Konstruktionshölzer bei Abbrucharbeiten
  • Schulung von Betriebspersonal für die Eingangskontrolle
  • Schulung von Betriebspersonal über die Herkunft, Eigenschaften, Bedeutung und Wirkung der Schadstoffe aus Altholz auf den Menschen

Downloads:
Infoblatt Altholz Deutsch, PDF (158 kB)
Infoblatt Altholz und Selektiver Rückbau Deutsch, PDF (164 kB)