Altholz wird nach Herkunfts- bzw. der ursprünglichen Verwendungsart den Kategorien A I bis A IV der Altholzverordnung zugeordnet. Diese Einteilung erfolgt nach einer sogenannten „Regelvermutung“. Abweichungen sind zu begründen und zu dokumentieren.
Ist eine stoffliche bzw. energetische Verwertung angestrebt, so hat der Besitzer das Altholz an der Anfallstelle getrennt zu erfassen und zu sammeln. Bei einem Gemisch von Altholz unterschiedlicher Altholzkategorien richten sich die Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung nach der jeweils höchsten Altholzkategorie.
Im Rahmen der Eigenüberwachung zur betrieblichen Qualitätssteuerung unterstützen wir Sie bei der Einhaltung der festgelegten Richt- und Grenzwerte. Durch die regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen wird die Sicherheit unserer Analysenergebnisse und damit Ihrer Anlagen gewährleistet.
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| Infoblatt | Altholz | Deutsch, PDF (158 kB) |
| Infoblatt | Altholz und Selektiver Rückbau | Deutsch, PDF (164 kB) |



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